Wichtige Änderungen bei Umzügen ab Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten für Energieversorger neue gesetzliche Vorgaben, die den Energieanbieterwechsel für Verbraucher erheblich vereinfachen sollen. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung wird es jedoch nicht mehr möglich sein, den Wechsel rückwirkend vorzunehmen – er kann nur noch für die Zukunft erfolgen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Umzug? Ab- und Anmeldung 14 Tage vorher melden
- Grundversorgung vermeiden - Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag ab
- Keine rückwirkenden Umzüge - Kosten für Sie bei nicht fristgerechten Meldungen