Strompreisbremse: Fragen und Antworten

Für alle Interessierten sind hier aktuelle Informationen rund um die Strompreisbremse zusammengefasst. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass zahlreiche Sachverhalte - unter anderem durch noch ausstehende Gesetzgebungsprozesse - im Detail noch nicht geklärt sind und einige Fragen deshalb aktuell noch nicht beantwortet werden können. Über neue Informationen oder Sachstände wird die HochsauerlandEnergie GmbH künftig an dieser Stelle informieren und die nachfolgende FAQ-Liste dabei stets den aktuellen Gegebenheiten anpassen.

FAQ-Liste zur Strompreisbremse

Warum gibt es die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt für alle Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh. Sie ist durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden, um Privathaushalte und Unternehmen angesichts der gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Grundsätzlich gilt die Strompreisbremse ab Januar 2023. Konkret umgesetzt wird sie für die betroffenen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen erst ab März 2023. Das bedeutet: Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei den monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Strompreisbremse gilt erst einmal bis Ende Dezember 2023.

Was sind die Grundsätze der Strompreisbremse?

In den rechtlichen Vorgaben zur Strompreisbremse ist festgelegt, dass bei Privathaushalten und KMU mit einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh ein fest definierter Anteil des Verbrauchs – im Regelfall sind das 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs – ein gedeckelter (und damit günstigerer) Preis von 40 ct/kWh (brutto) gilt. Für den Verbrauch, der oberhalb dieser 80 Prozent liegt, wird dann der Arbeitspreis gezahlt, der vertraglich mit dem Energieversorger vereinbart ist. Die Differenz zwischen dem gedeckelten Preis von 40 ct/kWh und dem eigentlichen Vertragspreis wird durch den Staat ausgeglichen. Die Strompreisbremse gilt auch für Wärmespeicher- und Wärmepumpenkunden, sofern deren Stromverbrauch pro Jahr unter 30.000 kWh liegt.

Lohnt es sich, trotz Strompreisdeckel Energie zu sparen?

Auf jeden Fall! Je weniger Strom verbraucht wird, desto geringer ist auch der Verbrauch, der über dem Anteil mit der festgelegten Preisbremse liegt. Es lohnt sich deshalb besonders, den Stromverbrauch in dem Rahmen zu halten, der durch die staatliche Strompreisbremse gedeckt wird.

Was muss ich als Kunde oder Kundin tun, um von der staatlichen Strompreisbremse zu profitieren?

Ganz einfach: Nichts. Die HochsauerlandEnergie GmbH (HE) berücksichtigt die staatliche Strompreisbremse bei neuen Abschlägen ihrer Kundinnen und Kunden ab dem Monat März automatisch. Wichtig: Die Erstattung für den Monat Februar ist – entsprechend der rechtlichen Vorgaben – in den ersten Abschlagszahlungen noch nicht enthalten. Ende Februar werden alle Kundinnen und Kunden automatisch mit einem Anschreiben über die Erstattung informiert – und ebenso über die neuen Abschlagszahlungen ab März, die dann reduziert sind.

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Ab März 2023 wird die HE – entsprechend der rechtlichen Vorgaben – die Strompreisbremse bei Ihren Abschlagszahlungen anwenden. Die Abschlagszahlungen werden dann automatisch reduziert. Darüber informieren wir unsere Kundinnen und Kunden in einem separaten Anschreiben. Die Kundinnen und Kunden selbst brauchen nichts zu unternehmen.

Welche Entlastung gibt es dann konkret?

Die genaue Höhe der persönlichen Entlastung hängt vom prognostizierten Jahresverbrauch ab. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Modell-Rechner entwickelt, an dem man seine persönliche Entlastung bequem selbst ausrechnen kann:
https://www.bdew.de/service/interaktiver-rechner-so-wirken-strompreisbremse-und-gaspreisbremse/

Wie berechnet sich die Strompreisbremse?

Die Berechnung der Strompreisbremse ist in den dafür geltenden Regelungen klar festgelegt. Grundlage ist die Verbrauchsprognose. Diese Verbrauchsprognose wird durch 12 geteilt, um auf diese Weise den monatlichen Abschlag zu ermitteln. Für 80 Prozent dieses prognostizierten Jahresverbrauchs gilt dann der durch die Strompreisbremse gedeckelte Verbrauchspreis von 40 ct/kWh. Wichtig: Die Strompreisbremse gilt für den Brutto-Verbrauch – das bedeutet, dass auch Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben berücksichtigt sind. Für den Stromverbrauch, der oberhalb dieser 80-Prozent-Schwelle liegt, fällt dann der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis an. Das macht noch einmal deutlich: Energiesparen lohnt sich – jede eingesparte Kilowattstunde spart auch bares Geld.

Gilt die Strompreisbremse auch für Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh?

Auch Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh können von der Strompreisbremse profitieren. Für sie gelten aber veränderte Regelungen. Die entsprechenden Kundinnen und Kunden zahlen dann für 70 Prozent ihres Verbrauchs einen gedeckelten Energiepreis von 13 ct/kWh. Wichtig: Netzentgelte, Entgelte für Messstellen und auch staatlich veranlasste Preisbestandteile sind in der Berechnung nicht enthalten. Für den Stromverbrauch, der oberhalb der 70-Prozent-Marke liegt, gilt dann der Arbeitspreis, der vertraglich mit dem Energieversorger vereinbart ist.