Was sind die Grundsätze der Strompreisbremse?
In den rechtlichen Vorgaben zur Strompreisbremse ist festgelegt, dass bei Privathaushalten und KMU mit einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh ein fest definierter Anteil des Verbrauchs – im Regelfall sind das 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs – ein gedeckelter (und damit günstigerer) Preis von 40 ct/kWh (brutto) gilt. Für den Verbrauch, der oberhalb dieser 80 Prozent liegt, wird dann der Arbeitspreis gezahlt, der vertraglich mit dem Energieversorger vereinbart ist. Die Differenz zwischen dem gedeckelten Preis von 40 ct/kWh und dem eigentlichen Vertragspreis wird durch den Staat ausgeglichen. Die Strompreisbremse gilt auch für Wärmespeicher- und Wärmepumpenkunden, sofern deren Stromverbrauch pro Jahr unter 30.000 kWh liegt.