Wichtige Änderungen bei Umzügen seit Juni 2025
Seit dem 6. Juni 2025 gelten für Energieversorger neue gesetzliche Vorgaben, die den Energieanbieterwechsel für Verbraucher erheblich vereinfachen sollen. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung wird es jedoch nicht mehr möglich sein, den Wechsel rückwirkend vorzunehmen – er kann nur noch für die Zukunft erfolgen.
Diese Änderungen gelten bundesweit, wie von der Bundesnetzagentur festgelegt, und werden weitreichende Auswirkungen auf die Energiewirtschaft sowie die Prozesse und IT-Systeme der Anbieter haben.
Um einen reibungslosen Ablauf bei Ihrem Umzug zu gewährleisten, empfehlen wir, die HochsauerlandEnergie mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug zu informieren. So können unnötige Kosten und Verzögerungen durch fehlende Informationen oder technische Probleme vermieden werden.
Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- bzw. Auszug mindestens 14 Tage vor der Übergabe des Objektes mit.
Nutzen Sie hierfür einfach den entsprechenden Prozess in unserem Servicebereich. Sie ziehen in eine neue Wohnung? Damit Sie nicht automatisch in der Grundversorgung landen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug, um einen Vertrag für Ihre Energieversorgung abzuschließen.
Rückwirkende An- und Abmeldungen von Energielieferungen für Strom und Gas sind ab Juni 2025 bei uns nicht mehr möglich.
Ihre Zählerstände zum Einzug oder Auszug können Sie uns auch weiterhin nach der Übergabe mitteilen.